Ist bei einer Nummernlotterie mit Warengewinnen Bemessungsgrundlage der Rechtsgeschäftsgebühr vor 1. 1. 2011 der tatsächliche Gewinn oder der laut Spielplan ausbedungene Gewinn?
Rechtslage vor dem 1. 1. 2011: Es ging in UFS 27. 1. 2009, RV/0470-W/02, darum, dass die Z 7 des § 33 TP 17 Abs 1 GebG zwei Gewinnbegriffe umschreibt.