Vorsteuerabzug bei fehlender oder mangelhafter Rechnung
Änderung der traditionellen Sichtweise aufgrund der aktuellsten EuGH-Rechtsprechung. In der jüngeren Vergangenheit hat sich durch eine Vielzahl an EuGH-Entscheidungen herauskristallisiert, dass formal mangelhafte oder gar fehlende Rechnungen nicht zwingend zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs führen.