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Steuerfreie Teuerungsprämie für Mitarbeitende

Das am 23. Juni 2022 im Parlament beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket enthält neben anderen Entlastungsmaßnahmen folgende Möglichkeit: Zahlen Arbeitgebende ihren Beschäftigten in den Jahren 2022 und 2023 auf Grund der gestiegenen Preise zusätzlichen Arbeitslohn, werden derartige Zahlungen als „Teuerungsprämie“ in den Kalenderjahren 2022 und 2023 bis zu einem Betrag von insgesamt 3 000 Euro pro Jahr steuerfrei gestellt. Die Teuerungsprämie ist in diesem Ausmaß auch von Sozialversicherungsbeiträgen und sonstigen Lohnnebenkosten befreit.