Schlagwort: Kryptowährungen

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Krypto-Besteuerung NEU: was jetzt wirklich gilt!

Um der gestiegenen Praxisrelevanz von Krypto-Assets gerecht zu werden, gelten im Sinne einer erhöhten Rechtssicherheit ab dem 01.03.2022 eigene steuerliche Regelungen für die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen. Es erfolgt eine weitestgehende Angleichung an die Besteuerung von Kapitalvermögen, wie zB Aktien oder Anleihen, weshalb Einkünfte aus Kryptowährungen fortan unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 27 EStG 1988 gegliedert werden.

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Öko-Steuerreform bringt „Vermögenszuwachsbesteuerung“ für Kryptowährungen

Am 8. November 2021 hat das BMF den Entwurf des Öko-Steuerreformgesetzes 2022 (Teil I) in die Begutachtung geschickt. Neben der bereits angekündigten Körperschaftsteuersenkung sind die Bestimmungen zu Kryptowährungen und crypto assets aus Kapitalmarktsicht von zentraler Bedeutung. Die virtuellen Währungen werden in die Kapitaleinkünftebesteuerung vollumfänglich integriert. Damit geht Österreich einen anderen Weg als etwa Deutschland, das die steuerliche Behandlung von virtuellen Währungen über die Verwaltungspraxis detailliert regeln möchte.