Neues zur Krypto-Besteuerung – UPDATE Mai 2025
Um der stark gestiegenen Praxisrelevanz von Kryptowährungen gerecht zu werden, gelten im Sinne einer erhöhten Rechtssicherheit seit dem 01.03.2022 eigene steuerliche Regelungen für die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen. Es erfolgte eine weitestgehende Angleichung an die Besteuerung von Kapitalvermögen, wie zB Aktien oder Anleihen, weshalb Einkünfte aus Kryptowährungen fortan unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 27 EStG 1988 gegliedert wurden. Zwischendurch erfolgten kleinere Adaptierungen der Regelungen, die im Beitrag berücksichtigt werden.
Krypto-Besteuerung NEU: was jetzt wirklich gilt!
Um der gestiegenen Praxisrelevanz von Krypto-Assets gerecht zu werden, gelten im Sinne einer erhöhten Rechtssicherheit ab dem 01.03.2022 eigene steuerliche Regelungen für die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen. Es erfolgt eine weitestgehende Angleichung an die Besteuerung von Kapitalvermögen, wie zB Aktien oder Anleihen, weshalb Einkünfte aus Kryptowährungen fortan unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 27 EStG 1988 gegliedert werden.