Montage-KFZ sachbezugspflichtig?
Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Kraftfahrzeuge – KFZ zur Verfügung stellen, die sie auch privat nützen dürfen, ist dieser Sachbezug nach den Regeln der Sachbezugsverordnung den Lohnabgaben zu unterwerfen. Abhängig vom CO2-Ausstoß kommen dabei 2%, 1,5% bzw. 0% (Elektro-Kfz) der jeweils zutreffenden Anschaffungskosten (höchstens von 48.000 Euro) zur Anwendung. Bei Gebraucht-KFZ gelten der Listenpreis bei erstmaliger Zulassung oder die tatsächlichen Anschaffungskosten des ersten Käufers.