BREXIT | Klarstellungen zur Importabwicklung
Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU sowie aus der Zollunion sind viele Unsicherheiten bei der nunmehrigen Abwicklung von Liefergeschäften nach Großbritannien verbunden. Ganz wesentlich ist die Frage, welcher Vertragspartner als Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer anzusehen ist und in weiterer Folge, auf welche Art und Weise, den diesbezüglichen Vorsteuerabzug geltend machen darf? Zur Problematik der EUSt-Schuldnerschaft sowie der Vorsteuerabzugsberechtigung erfolgten wichtige Klarstellungen seitens der britischen Behörde, worüber wir Sie im nachfolgenden Beitrag näher informieren möchten.