Schlagwort: Hausbau

(Bild: © iStock/whyframestudio)
Allgemein News SWK

Gemeinsamer Hausbau von Lebensgefährten

Wird auf der einem Lebensgefährten gehörenden Liegenschaft von beiden Lebensgefährten ein Haus (fertig)gebaut, so kann zwischen ihnen insofern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehen. Liegt eine solche vor, so ergibt sich aus ihr ein Rechtsgrund zur Benützung, der einem Räumungsbegehren nach Auflösung der Lebensgemeinschaft entgegensteht. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Liegenschaft bloß zum Gebrauch in die Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingebracht wurde.