Gewöhnlich grenzüberschreitende Beschäftigung – die besondere, oft übersehene Kollisionsnorm der VO (EG) 883/2004
Das anzuwendende Sozialversicherungsrecht innerhalb der EU bzw im Verhältnis zu den EWR-Staaten und zur Schweiz bestimmt sich nach den Regelungen der VO (EG) 883/2004. Diese Normen sollen gewährleisten, dass auch grenzüberschreitend Erwerbstätige nur den Rechtsvorschriften eines Staates unterliegen. Weithin bekannt ist dabei der Entsendetatbestand.