Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023
Seit dem 24. November 2023 liegt die Regierungsvorlage zum Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 vor. Die Beschlussfassung im Nationalrat ist am 14. Dezember 2023 erfolgt, die Neuerungen sind mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten.