Schlagwort: Familienbeihilfenanspruchs

BFG BFGjournal

Beginn des Zivildienstes iZm Beendigung des Familienbeihilfenanspruchs

Unbeschadet der Rückwirkungsfiktion des § 11 Abs 2 ZDG ist bei Zivildienern in Bezug auf § 10 Abs 1 FLAG auf den Tag des tatsächlichen Dienstantritts abzustellen. Vor dem tatsächlichen Dienstantritt sind Zivildiener in ihrer zeitlichen Disposition nicht eingeschränkt, sie können weiterhin einer Berufsausbildung nachgehen.