EuGH: Erwerbstätiger, der in verschiedenen Mitgliedstaaten eine abhängige Beschäftigung und eine selbständige Tätigkeit ausübt
Art 87 Abs 8 VO (EG) 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. 4. 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der durch die VO (EG) 988/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 9. 2009 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass eine Person, die zum Geltungsbeginn …