OGH: Gerichtsstand des Erfüllungsortes
EuGVVO 2012: Wird eine deutsche GmbH & Co KG am vertraglich vereinbarten Erfüllungsort im Inland wegen Schlechterfüllung des Vertrags geklagt, liegt auch für die als Komplementärin der KG mitgeklagte GmbH die internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte vor.