Schlagwort: Drittstaaten

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Umsatzsteuer: Neues zur Einfuhr von Waren aus Drittstaaten

Die bisher geltende generelle Steuerbefreiung für die Einfuhr von Waren aus Drittstaaten, deren Wert EUR 22 nicht übersteigt, wird abgeschafft, da dies in der Praxis zu großen Wettbewerbsverzerrungen geführt hat. Es wurde nun ein Anreiz geschaffen, Einfuhren über den IOSS abzuwickeln. Sofern sich ein Unternehmer in Zukunft dazu entscheidet die Umsatzsteuer über den IOSS abzuführen, ist die Einfuhr der Ware (Wert < EUR 150) von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Beträgt der Wert der Ware mehr als EUR 150 oder nutzt der Unternehmer den IOSS nicht, ist die Einfuhr steuerpflichtig.