Behördliche Kontrollen iZm der 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz
Aus Sicht der Praxis sind aktuell wohl weitgehend alle Unternehmen bemüht, die derzeit gültige 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz umzusetzen und entsprechende (datenschutzkonforme) Kontrollen durchzuführen. Seitens des Bundesministerium für Inneres wurde nunmehr mehrmals angekündigt, die Einhaltung der 3-G-Pflicht in den Betriebsstätten verstärkt kontrollieren zu wollen. Der nachfolgende Beitrag soll einen kurzen Überblick über die Kontrollbefugnis der Bezirksverwaltungsbehörde sowie die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizei) samt angedrohten Strafausmaß geben.