Praxistag „Brennpunkt Betriebsprüfung“ am 7. 6. 2018 in Wien
Im Rahmen einer Betriebsprüfung können sich sowohl vor, während als auch danach zahlreiche Schnittstellenproblematiken zwischen dem Abgaben- und Finanzstrafverfahren ergeben, die im schlimmsten Fall in ein anhängiges Finanzstrafverfahren führen können. Umso wichtiger ist es daher, sich den einzelnen Grenzbereichen bewusst zu werden und zu erkennen, welche Maßnahmen erforderlich, geboten sowie zulässig sind.
Wer prüft was? Selbstanzeige anlässlich einer Betriebsprüfung
Bei der Festsetzung einer Abgabenerhöhung für eine Selbstanzeige anlässlich einer Betriebsprüfung ist lediglich zu prüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen für eine Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG gegeben sind.