BETEILIGUNGEN | Zinsabzug auch bei nicht ausgenützten Krediten
Bei Körperschaften sind Zinsen im Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung des Erwerbs von Kapitalanteilen abzugsfähig, soweit die Anteile zum Betriebsvermögen zählen. Erst kürzlich setzte sich der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ein weiteres Mal mit dem Zinsabzug bei Beteiligungserwerben auseinander und erkannte einen Betriebsausgabenabzug für Zahlungen für nicht ausgenützte Kredite als zulässig an (VwGH 06.09.2023, Ro 2022/15/0029).