Schlagwort: BBKG 2025

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BBKG 2025 | Vorsteuerabzugsverbot für „Luxusimmobilien“ ab 1.1.2026!

Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG 2025) wurden insbesondere verschiedene Maßnahmen gegen Steuer- und Sozialbetrug verschärft. Weiters baut es den EU-weiten bzw teils globalen Datenaustausch aus und führt eine umfassende Melde-, Sorgfalts- und Registrierungspflicht für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen ein. Zudem wurde das Umsatzsteuergesetz dahingehend novelliert, dass es zu einer Versagung des Vorsteuerabzuges in Zusammenhang mit der Vermietung von „besonders repräsentativen“ Wohnimmobilien kommt (Kostengrenze von 2 Mio EUR). Diese erheblichen Restriktionen im Umsatzsteuerrecht sollen im folgenden Beitrag näher beleuchtet werden.

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BBKG 2025 | Änderung des EU-Meldepflichtgesetzes

Im Rahmen des Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG 2025) wurde unter anderem das EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) geändert. Neuerungen gibt es bei der Meldepflicht von Intermediären, die einer berufsrechtlichen Verschwiegenheit unterliegen, was eine Reaktion auf EuGH Rechtsprechung darstellt. Weiters wurden die Anforderungen an den Steuerpflichtigen weiter erhöht. Die Befreiung der Meldepflicht für Banken ist abgeschafft worden.

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BBKG 2025 | Zu Unrecht erklärte Verluste sind Abgabenhinterziehung!

Durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG 2025) soll ua auch eine zentrale Bestimmung im Finanzstrafgesetz eine wesentliche Änderung erfahren: Wurde bisher nur die vorsätzliche Verkürzung von Abgaben gem. § 33 FinStrG als Abgabenhinterziehung verfolgt, soll ab 1. Jänner 2026 auch bereits die Erklärung zu Unrecht geltend gemachter Verluste mit Strafe bedroht sein. Erfahren Sie im folgenden Beitrag, was diese finanzstrafrechtlichen Änderungen im Ergebnis bedeuten und was künftig bereits bei der Einreichung von Abgabenerklärungen zu beachten ist.

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BBKG 2025 | Neue Betrugsbekämpfungsvorschriften ab 1.1.2026!

Beim sog. „Betrugsbekämpfungsgesetz 2025“ (BBKG 2025) ist offensichtlich Eile geboten: Erst in der zweiten Novemberhälfte d. J. hat die Bundesregierung die Regierungsvorlagen in Form von drei Gesetzespaketen (Steuern, Sozialabgaben, Daten) dem Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung übermittelt. Für eine Begutachtung der drei Sammelnovellen blieb kaum Zeit, da schon am 10.12.2025 die Beschlussfassungen im Plenum des Nationalrats erfolgten.