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BBKG 2025 | Zu Unrecht erklärte Verluste sind Abgabenhinterziehung!

Durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG 2025) soll ua auch eine zentrale Bestimmung im Finanzstrafgesetz eine wesentliche Änderung erfahren: Wurde bisher nur die vorsätzliche Verkürzung von Abgaben gem. § 33 FinStrG als Abgabenhinterziehung verfolgt, soll ab 1. Jänner 2026 auch bereits die Erklärung zu Unrecht geltend gemachter Verluste mit Strafe bedroht sein. Erfahren Sie im folgenden Beitrag, was diese finanzstrafrechtlichen Änderungen im Ergebnis bedeuten und was künftig bereits bei der Einreichung von Abgabenerklärungen zu beachten ist.

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BBKG 2025 | Neue Betrugsbekämpfungsvorschriften ab 1.1.2026!

Beim sog. „Betrugsbekämpfungsgesetz 2025“ (BBKG 2025) ist offensichtlich Eile geboten: Erst in der zweiten Novemberhälfte d. J. hat die Bundesregierung die Regierungsvorlagen in Form von drei Gesetzespaketen (Steuern, Sozialabgaben, Daten) dem Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung übermittelt. Für eine Begutachtung der drei Sammelnovellen blieb kaum Zeit, da schon am 10.12.2025 die Beschlussfassungen im Plenum des Nationalrats erfolgten.