Die grunderwerbsteuerliche Behandlung und steuerliche Abschreibungsdauer von Baurechten
Im Zuge der Steuerreform 2015/2016 ist mit 1. Jänner 2016 das überarbeitete Grunderwerbsteuergesetz in Kraft getreten. Darin wird die Besteuerung von Rechtsvorgängen geregelt, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen. Grundstücken sind auch grundstücksgleiche Rechte, wie z.B. das Baurecht, gleichstellt. Doch wie ist die Einräumung eines solchen bzw. die Übertragung grunderwerbsteuerlich zu behandeln und welche Kriterien sind maßgeblich für die Dauer der Absetzung für Abnutzung?