Schlagwort: außergerichtlich

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Gebührenvermeidung beim außergerichtlichen Vergleich

Um rechtliche Klarheit und Sicherheit hinsichtlich strittiger oder zweifelhafter Rechtsverhältnisse zu schaffen, können sich die Parteien durch beiderseitiges Nachgeben außergerichtlich vergleichen. So kann etwa Unternehmer A eine von Unternehmer B behauptete umstrittene oder ungewisse Forderung in einer bestimmten Höhe anerkennen und Unternehmer B auf einen bestimmten Betrag verzichten.