BFG: Keine Darstellung der Wiederaufnahmegründe im Außenprüfungsbericht
Zur Klarstellung, ob eine amtswegige Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs 4 BAO alt dem Gesetz gemäß verfügt worden ist, hat die Behörde die zeitliche Abfolge des Bekanntwerdens der maßgebenden Tatsachen und Beweismittel zu erheben und in der Begründung ihres Bescheides kontrollierbar darzustellen.