OGH zur Abgeltung von Sonn- und Feiertagsarbeit durch Arbeitsbereitschaftsvergütung
Grundsätzlich kann die Arbeitsbereitschaft durch Kollektivvertrag oder Einzelarbeitsvertrag geringer entlohnt werden als die normale Arbeitszeit. Hierfür ist jedoch eine entsprechende Vereinbarung erforderlich. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.