VwGH: Bauordnung für Wien: Rechtslage zu Beginn der Abbrucharbeiten maßgeblich
Nach den neuen Bestimmungen der Bauordnung für Wien (§§ 60 Abs 1 lit d und 62a Abs 5a BO, BO-Novelle LGBl 2018/37) ist für den Abbruch von Gebäuden, die vor dem 1. 1. 1945 errichtet worden sind, unter bestimmten Voraussetzungen eine Baubewilligung einzuholen. Die Novelle ist mit 30. 6. 2018 in Kraft getreten.