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Erhebliche Krankenstände mit negativer Zukunftsprognose rechtfertigen eine Arbeitgeberkündigung. Wird eine Kündigung wegen Sozialwidrigkeit vom Arbeitnehmer angefochten und ergibt sich aus dem berufskundlichen Gutachten, dass der Arbeitnehmer in absehbarer Zeit keinen neuen Arbeitsplatz erlangen können wird, so kann der Arbeitgeber persönliche oder betriebliche Gründe vorbringen und glaubhaft machen. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.
Das Gericht hat letztlich eine Interessenabwägung vorzunehmen. Dabei gelten auch lange Krankenstände als persönliche Gründe zur Rechtfertigung der Kündigung durch den Arbeitgeber. Jüngst hatte sich der OGH mit der Anfechtung einer Kündigung wegen Sozialwidrigkeit zu beschäftigen, bei der der persönliche Kündigungsgrund erheblicher Krankenstände zu prüfen war.
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