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Regierung präsentierte erste Details zur geplanten Steurreform

Finanzminister Hartwig Löger (V) bei seiner Budgetrede (Bild: © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen)

Im Beisein der Regierungsspitze haben Finanzminister Hartwig Löger und Finanzstaatsekretär Hubert Fuchs am 30. 4. 2019 die Eckpunkte der Steuerreform präsentiert, die nach Absicht der ÖVP-FPÖ-Koalition erstmals ohne zusätzliche Staatsverschuldung und neue Abgabenbelastungen finanziert werden soll.

Bis 2022 werden demnach die Österreicher mit insgesamt 8,3 Mrd Euro pro Jahr entlastet. Bisher traten bereits der Familienbonus, die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge und die Umsatzsteuerreduktion im Tourismus in Kraft.

Ab 2020 folgen in Etappen weitere Maßnahmen für Geringverdiener, die Steuerzahler sowie Unternehmen. Bereits im kommenden Jahr werden niedrige Einkommen über die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge entlastet, die Grenze von geringwertigen Wirtschaftsgütern angehoben und Maßnahmen zur Entbürokratisierung sowie im Umweltbereich gesetzt.

2021 folgen die erste Etappe der Entlastung von Lohn- und Einkommensteuerzahlern durch die Tarifsenkung der ersten Steuerstufe von 25 % auf 20 %, die Entbürokratisierung für Arbeitnehmer durch die Erhöhung des Werbungskostenpauschales, strukturelle Vereinfachungen im Steuerrecht wie insbesondere die Neukodifikation des EStG sowie strukturelle Vereinfachung der Lohnverrechnung und der Gewinnermittlung.

Außerdem werden die Forschungsprämie ausgeweitet und Maßnahmen zur Erhöhung der Rechtssicherheit und der schnelleren Verfahrensdauer gesetzt. Die zweite Etappe der Entlastung von Lohn- und Einkommensteuerzahlern über die Senkung der zweiten und dritten Steuerstufe von 35 % auf 30 % und von 42 % auf 40 % sowie Maßnahmen zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes wie die Senkung der Körperschaftssteuer oder die Ausweitung des Gewinnfreibetrags auf 100.000 Euro werden 2022 in Kraft treten. Ebenso kommt es zur Abschaffung von Bagatellsteuern und zur Schaffung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage bei den Lohnnebenkosten.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.