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In BGBl II 2018/140, ausgegeben am 29. 6. 2018, wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Valorisierung von bestimmten festen Gebührensätzen des § 14 Gebührengesetz (GebG-ValV 2018) kundgemacht. Da die Steuer- und Abgabenlast in Österreich nach Ansicht der Bundesregierung nach wie vor zu hoch ist und nach dem Regierungsprogramm Richtung 40 % sinken soll, werden Österreicher von Gebührenerhöhungen diesmal weitgehend verschont.
Leistungen wie etwa Führerschein, Reisepass sowie Eingaben und Verfahren bei Behörden bleiben mit 1. 7. 2018 auf dem Niveau des Jahres 2010. Laut BMF erspart diese Gebührenbremse den Österreichern jährlich Kosten in der Höhe von 40 Mio Euro. Lediglich Fremde müssen etwas tiefer in die Tasche greifen, denn bei Staatsbürgerschaften und Aufenthaltstiteln steigen die Gebühren.