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Das BMF weist eine kolportierte Änderung der Besteuerung von Gewinnen aus Kryptowährungen zurück. Es handle sich hier um eine fehlerhafte Interpretation des Begutachtungsentwurfs des EStR-Wartungserlass 2017, hieß es aus dem BMF gegenüber der APA.
(APA) – Die Rechtsmeinung des BMF im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen gelte weiterhin. „Insofern wird auch künftig, bei der Veräußerung von Kryptowährungen und anderen Anlageprodukten, die im Gesetz definierte einjährige Spekulationsfrist, zur Anwendung kommen, sofern keine zinstragende Veranlagung erfolgt ist“, betont das Ministerium. In der endgültigen Version des EStR-Wartungserlasses 2017 werde dies auch entsprechend klargestellt sein, sodass Fehlinterpretationen nicht mehr möglich seien.