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Sachverständige werden immer öfter in Strafverfahren herangezogen. Unterschieden wird zwischen gerichtlich bestellten Sachverständigen und Privatsachverständigen. Letztere werden in der Regel von Strafverteidigern herangezogen, um Gutachten der gerichtlich bestellten Sachverständigen zu entkräften. Doch, in welchem Stadium zieht man den Privatsachverständigen bei? Darf der Privatsachverständige am Verfahren teilnehmen und Fragen stellen? Und: Wer trägt eigentlich die Kosten des Gutachten? Diese und zahlreiche andere Fragen beantwortet Dr. Bernd Wiesinger von Haslinger Nagele und Partner Rechtsanwälte.