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Die wahrheitswidrige Arbeitszeitaufzeichnung im Home-Office an sich reicht aus, um den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit zu verwirklichen.
Im Home-Office genießt der Arbeitnehmer eine besondere Vertrauensstellung, die durch die falsche Arbeitszeiterfassung dermaßen zerrüttet wird, dass eine Entlassung gerechtfertigt ist.
Unerheblich ist dabei, ob der Arbeitnehmer mit Schädigungsabsicht gehandelt hat oder ob er weniger gearbeitet hat, als er vertraglich hätte müssen. Ebenso unerheblich ist, dass kein Verstoß gegen Kernzeiten vorgelegen hat. Das bloße Faktum der falschen Zeitaufzeichnung genügt für die Entlassung.