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Im Februar 2023 hat das Handelsgericht Wien entschieden, dass die Preiserhöhung eines Energielieferanten aufgrund einer überraschenden und nachteiligen Klausel in den AGB’s unzulässig ist. Dieses Urteil hat in den Medien viel Aufmerksamkeit erweckt und man ist gespannt wie es in dieser Rechtssache weitergeht. Über dieses Thema sprechen wir heute mit dem zuständigen Juristen vom Verein für Konsumenteninformation Maximilian Kemetmüller.