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VwGH: Private Grundstücksveräußerung nach dem 1. StabG 2012

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Der VwGH führte aus, die neue Rechtslage für private Grundstücksveräußerungen ist erstmals für Veräußerungen nach dem 31. 3. 2012 anzuwenden, wobei für die zeitliche Anknüpfung bei außerbetrieblichen Grundstücksveräußerungen (wie bis 31. 3. 2012 bei Spekulationsgeschäften) das Verpflichtungsgeschäft maßgeblich ist.

Das Bundesfinanzgericht hat daher für die Annahme einer privatenGrundstücksveräußerung zu Recht das Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertragsabschluss) in den Blick genommen. Das Vorliegen eines bloßen Vorvertrages – der selbst noch keine Verpflichtung zur Übereignung eines Grundstückes, sondern lediglich eine bloße Verpflichtung zum späteren Abschluss eines Kaufvertrages begründet – erfüllt den Steuertatbestand noch nicht. Dies hat das Finanzgericht richtig erkannt. Aus diesem Grund wies der VwGH die Revision als unbegründet ab.

Entscheidung: VwGH 3. 4. 2019, Ra 2017/15/0098.

⇒   Zur Pressemitteilung des VwGH bzw zum vollständigen Entscheidungstext.

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