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Aufgrund der Teuerungswelle v.a. im Energiebereich wurde der vieldiskutierte Energiekostenausgleich beschlossen. Dieser bringt pro Haushalt einen Zuschuss von 150,- Euro auf die Stromrechnung, sofern gewisse Einkommensgrenzen nicht überstiegen werden.
Der Energiekostenausgleich wird mittels eines Gutscheins in Höhe von 150,- Euro direkt mit dem Stromlieferanten abgewickelt. Berechtigt sind grundsätzlich natürliche Personen mit identem Hauptwohnsitz und Adresse eines Stromlieferungsvertrags per Stichtag 15. März 2022.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass jeder Haushalt einen derartigen Gutschein erhält. Berechtigt zur Einlösung sind aber nur Haushalte mit gewissen Einkommensgrenzen. Einpersonenhaushalte dürfen max. 55.000,- Euro an steuerpflichtigem Jahreseinkommen aufweisen, für Mehrpersonenhaushalte beträgt die Grenze 110.000,- Euro. Grundsätzlich sind die Beträge aus dem Jahr 2020 maßgeblich (Einkommensteuerbescheid oder übermittelter Jahreslohnzettel).
Die Einlösung des Gutscheins soll unter Angabe von weiteren Informationen des Begünstigten elektronisch, nur in Ausnahmefällen postalisch, geschehen. Erfolgt die Einlösung zu Unrecht, ist mit einer Rückforderung durch den Bund zu rechnen.