kohlhauser

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  • als Antwort auf: Kündigung während Krankenstand #68003
    kohlhauser
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    Lieber Roland,

    ihre Antwort verwirrt mich ein bißchen.

    Ich habe den Artikel im PV-Info von 9/2006 auch gelesen. Nur ich werde nicht ganz schlau daraus.

    In keinem Artikel wírd erwähnt, wie vorzugehen ist, wenn der DN bereits ohne Entgeltbezug ist, wenn sein neues fiktives Arbeitsjahr beginnt.

    Es kann doch nicht sein, dass, wenn ich einen Arbeiter im Krankenstand kündige, der schon lange ohne Bezug ist, die Firma jedes Jahr, wenn ein neues fiktives Arbeitsjahr beginnt, den DN wieder ein Entgelt bezahlen muss.

    Auf der Homepage von der NÖGKK habe ich einen Artikel gefunden, in dem wiederum folgendes steht:

    Wichtig ist auch, dass der „alte“ Entgeltfortzahlungsanspruch noch nicht erschöpft ist. Hätte das (halbe) Krankenentgelt bereits vor Beginn des neuen fiktives Arbeitsjahres geendet, wäre kein neuer Entgeltanspruch entstanden. Es ist also zu prüfen, ob der alte Anspruch in das neue Arbeitsjahr hinüber reicht.

    Ich interpretiere das so: Ist der Dienstnehmer im Null-Bezug, er kommt also mit seinem „alten“ Entgeltanspruch nicht in das neue fiktive Arbeitsjahr, so erfolgt kein Neuanspruch.

    Ich bitte nochmals um Überprüfung und Aufklärung.

    Mit besten Dank im voraus.

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