kaeferchen

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  • als Antwort auf: KM für nicht Angestellte #69762
    kaeferchen
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    sind sie ja auch nicht . Die Prüpferin will aber das ich sie in die Lohnverrechnung gebe. Sie haben nur Kilometergelder erhalten sonst nichts.
    Ich bräuchte irgendwo einen Gesetzestext wo es steht das ich nur meinen eigenen Dienstnehmern ein Kilometergeld auszahlen kann. Gibt es soetwas??
    Ich habe leider nichts gefunden.
    Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

    als Antwort auf: Betriebsausflug #68627
    kaeferchen
    Teilnehmer

    Hallo
    Also in den Firmen wo ich bis jetzt gearbeitet habe war es so.
    Wurde es angeordnet war es Dienstzeit ansonsten mussten Urlaubstage / Gleitzeit genommen werden . Die die nicht mitkamen mussten arbeiten .
    lg

    als Antwort auf: Regelpension trotzdem weiterarbeiten #68472
    kaeferchen
    Teilnehmer

    Hallo
    Danke für die Antwort.
    Aber mit welcher SV Kategorier läuft dann das Dienstverhältnis ?
    Gibt es Irgendeinen Vorteil aus einem der beiden Möglichkeiten? Der DN ist es egal genausó wie dem Dienstnehmer.
    Abfertigung muß man nicht abrechnen? schlieslich ist die Abfertigung dazu da sich das Leben nachd er Arbeit zu versüßen 🙂
    lg

    als Antwort auf: Altersteilzeitfälle und ALV Rückerstattung #68408
    kaeferchen
    Teilnehmer

    Hallo
    Mir wurde damals gesagt alles was vom Ams kommt wird nicht mitgerechnet und soll ich von Anfang an raus nehmen . Das tat ich auch und die GKKhat sich bis jetzt noch nicht beschwert

    als Antwort auf: Altersteilzeitfälle und ALV Rückerstattung #68405
    kaeferchen
    Teilnehmer

    Hallo
    Mir wurde gesagt und das habe ich gottseidank schriftlich das ich Rückverrechnen soll aber nicht die Bezüge vom AMS .

    Bei der Altersteilzeit werden die Bezüge vom AMS NICHT rückverrechnet also muß man die tatsächlichen Bezüge ( ohne Lohnausgleich , Altersteilzeitgeld und Höherversicherung) kürzen

    Das heist wenn du es immer aufgeschlüsselt hast dann ist es kein großes Problem denke ich fragen einmal bei deiner Softwarefirma nach ob sie das schnell können.
    lg

    als Antwort auf: Schutzfrist MuttSchG – freie Mitarbeiter #68323
    kaeferchen
    Teilnehmer

    Hallo
    Da stimme ich Roland zu , das es Mutterschutzgesetz zu beachten ist denn auch Arbeitslose Frauen dürfen in der Zeit weder in einen Kurs gehen noch weitervermittelt werden . Das Mutterschutzgesetz ist meines erachtens auf alle anzuwenden.

    lg

    Braun

    als Antwort auf: Parkscheingebühren mittels m-parking #68282
    kaeferchen
    Teilnehmer

    Hallo
    Habe auch einen Klienten der macht das .
    Für Ihn habe ich folgendes herausgefunden

    laut https://www.handyparken.at/onemobil/jsp/PaymentEnterprise.jsp

    HANDY Parken geht auch auf Firmenrechnung
    Firmen, die Ihren Mitarbeitern Parkscheine bezahlen, mussten bisher aufwändige Administrationsprozesse betreiben, um z.B. Parkscheine zu beschaffen und zu verteilen. Doch mit business paybox können auch Firmenkunden ganz einfach HANDY Parken.

    Denn mit business paybox von A1 erhalten Firmen für ihre Ausgaben eine Rechnung im Sinne des UStG. Sammelrechnungen bzw. elektronische Übermittlung erleichtern die Verbuchung. Damit entfällt für Mitarbeiter und Verwaltung sehr viel Aufwand bei mehr Nutzen und einfacherer Anwendung.
    Doch business paybox kann noch viel mehr! Infos zu HANDY Parken mit business paybox unter 0800/664 600

    Das dadurch eine Rechnung erstellt wird ist es meiner ansicht nach gültig

    Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen

    lg

    als Antwort auf: Rückzahlung Überkonsum Urlaub #68113
    kaeferchen
    Teilnehmer

    Hallo
    Also ich habe einmal gelernt das man den Mehrkonsum nur dann zurückerstatten muß wenn man verschuldet Entlassen oder beim unberechtigtem vorzeitigen Austritt .
    Sonst ist der Mehrkonsum grundsätzlich nicht rückzuerstatten .
    Wie das bei Lehrlingen bzw in deinem Fall ist weis ich leider nicht

    lg

    als Antwort auf: Freiwillige Tätigkeiten am Dienstzettel #68106
    kaeferchen
    Teilnehmer

    Hallo
    Danke für die Antwort
    Also ich weis es nur von Roten Kreuz da sind 2 Dienste im Monat Mindeststandarts ( wird aber nicht geahntet ) . Da ist es egal ob man eine Fortbildung macht oder einen Dienst egal welchen .
    Geld gibt es keines . Es ist auch keine Aufwandsentschädigung im richtigen Sinn es ist ein fahrscheingeld das wars ( Also 3 Euro pro Dienst) .
    Ich bin auch beim Roten Kreuz deswegen weis ich es 😆
    Da die Dienste frei einzuteilen sind macht man die nicht in der Arbeitszeit sonder in der Freizeit also leistet man seine volle Arbeitkraft.
    Leider kann mir die AK auch nicht weiterhelfen.
    lg
    Braun

    als Antwort auf: Kommunalsteuer, DB,DZ auch Quartalsmäßig? #68094
    kaeferchen
    Teilnehmer

    Hallo
    Danke für die vielen Antworten,
    Das Problem ist das die U nur Quartalsmäßig berechnet wird derzeit muß unser Klient wegen sage und schreibe 6 Euro auf die bank und zahlt 3 Euro dazu wegen Erlagscheingebühr ( geht bei dem leider net anders) das ist doch ein witz!

    als Antwort auf: Freiwillige Tätigkeiten am Dienstzettel #68093
    kaeferchen
    Teilnehmer

    Hallo
    Freiwillige Tätigkeiten wie Freiwillige Feuerwehr, Rotes Kreuz , also Tätigkeiten die unbezahlt sind in der Freizeit stattfinden und keine Auswirkungen haben auf die offizielle Tätigkeit.
    Was jemand in der freizeit macht geht doch den Chef nichts an egal was oder?

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