Claudia Troger

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  • als Antwort auf: Lohnnachzahlung #68027
    Claudia Troger
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    Danke Roland!

    Mittlerweile bin ich mit meinen Recherchen bei der gleichen Meinung angelangt, aber es ist fein eine Bestätigung von einem Kollegen zu erhalten.

    Liebe Grüße

    als Antwort auf: Betriebsstätte im Inland, Dienstnehmer EU #66628
    Claudia Troger
    Teilnehmer

    Lieber Martin!
    Danke, leider stellt sich mittlerweile ein zweites Problem: Die Firma möchte den Dienstnehmer nach österreichischen Arbeitsrecht beschäftigen, und daß in der oben genannten Konstelation. Das ist meiner Meinung nach nicht möglich, oder doch?

    als Antwort auf: Kollektivvertragszugehörigkeit #66523
    Claudia Troger
    Teilnehmer

    Überprüfung der GmbH ob eine Wirtschaftkammerzugehörigkeit oder Ärztekammerzugehörigkeit gegeben ist. Als nächstes würde ich überprüfen ob eventuell der KV für private Krankenanstalten oder der Ärzte-KV anzuwenden sei. Es könnte auch möglich sein wenn es in einen spezifischen Bereich der Pflege geht z.Bsp. Altenpflege das es sich um einen freien Dienstnehmer handelt.
    Hinterfragen würde ich auch noch ob die GmbH nicht in den Bereich der Arbeitskräfteüberlassung fällt.
    Sollten die ersten Punkte nichts ergeben dann denke ich liegt eine Freie Lohnvereinbarung vor, es kommt kein KV zur Anwendung. Man kann sich aber an einen KV-eventuell anlehnen.
    Viel Spass!

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