Annett

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  • als Antwort auf: SZ Handel Arbeiter bei unber. vz. Austritt #72187
    Annett
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    Hallo Ihr Zwei,

    vielen Dank für Eure Hilfe!
    Einen schönen Nikolaustag wünsch ich Euch!

    LG Annett

    als Antwort auf: SZ Gastgewerbe bei Teilzeit #71922
    Annett
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    ich habe mal kopiert….

    „Alle Arbeitnehmer (Arbeiter und Lehrlinge), die mindestens zwei Monate ununterbrochen im selben Betrieb beschäftigt sind, haben Anspruch auf Jahresremuneration in der Höhe von 230 Prozent des im jeweiligen Lohnübereinkommen festgelegten Mindestmonatslohnes, jedoch maximal bis zur Höhe des tatsächlich ins Verdienen gebrachten Lohnes für die Normalarbeitszeit. Die Berechnungsbasis für die Jahresremuneration von Arbeitnehmern, deren Verdienst den kollektivvertraglichen Mindestlohn um weniger als 15 Prozent übersteigt, bildet der Durchschnitt der letzten 12 vollen Kalendermonate vor Auszahlung dieser Jahresremuneration, bei kürzerer Dienstzeit die gesamte Dauer des Dienstverhältnisses. Wenn in einer Lohnperiode ein voller Lohnausfall von mehr als einer Woche eintritt, so bleibt der betreffende Monat bei der Durchschnittsberechnung außer Betracht, ohne dass hiedurch eine Verlängerung der Bemessungszeitspanne erfolgt.
    Die Auszahlung erfolgt nach erreichter Anwartschaft jeweils zur Hälfte bei Urlaubsantritt und mit der Novemberauszahlung, längstens aber bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres.
    Arbeitnehmer, die kein volles Jahr ununterbrochen im selben Betrieb beschäftigt sind, erhalten den ihrer Dienstzeit entsprechenden Teil der Jahresremuneration (1/52 pro Woche).
    Bei Beendigung des Dienstverhältnisses im Laufe eines Kalenderjahres hat die Auszahlung der Jahresremuneration unter Berücksichtigung einer gegebenenfalls erfolgten Teilzahlung zugleich mit der letzten Lohnauszahlung zu erfolgen.“

    Danke schon mal für Deine Hilfe.

    LG

    als Antwort auf: Zukunftsvorsorge und Krankenversicherung #71847
    Annett
    Teilnehmer

    Hallo Martin,

    vielen Dank für Deine hilfreiche Antwort!!

    LG Annett

    als Antwort auf: Wochengeld Geringfügkeit und 2. vollversichertes DV #71628
    Annett
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    vielen lieben Dank für Deine schnelle Antwort!

    LG Annett

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