Diäten/Reiseabrechnung im Kollektivvertrag Eisen/Metallgewer

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    Elisabeth N
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    Sehr geehrte PV-Profis,

    ich möchte Sie bitten, mir zum Thema Reiseabrechnung im KV Metallgewerbe kurz zu helfen:

    .) Bitte bestätigen Sie mir die Richtigkeit der Vorgehensweise – Entfernungszulage der Arbeiter steuerfrei bis € 26,40. Differenz bei der grossen Entf.zulage zw. € 26,40 und dem aktuellen Satz € 40,83 ist Sv- und Lst-pflichtig abzurechnen.
    .) Kann ich auch bei den kleinen Entfernungszulagen bzw. unter 6 Stunden (keine Reisevergütung nach KV) nach Legaldefinition § 26 EStG abrechnen (z.b. 7/12 ergibt € 15,40, kleine Entfernungszulage ab 6 Std. sind aber nur € 7,78) – natürlich innerhalb der Grenzen 5 bzw. 15 Tage für regelmässig/unregelmässig wiederkehrend?
    .) Bei den Angestellten gibt es die Bestimmung, dass die Sätze für Auslandsreisen zw. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden müssen, jedoch nicht unter den Auslandssätzen der Bundesbediensteten liegen dürfen. Höhere Sätze sind dann sicher wieder pflichtig abzurechnen?
    .) Bei den Arbeitern gibt es aber nur die Bestimmung, dass die Sätze vereinbart werden müssen, weiter nichts. Was gilt hier bzgl. der Mindest- bzw. Maximalhöhe?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

    Mit freundlichen Grüßen

    Elisabeth Nimmerrichter

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