Diäten und Regelung

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    Beiträge
  • #66127
    Daniela
    Teilnehmer

    Liebes Forum Team,
    in unserem KV ist die Dienstreise nicht geregelt.
    Es gibt aber eine Betriebsvereinbarung in der steht:

    Bei einer genehmigten Abwesenheit von mehr als 11 Stunden gebührt ein Taggeld in der Höhe von 26,40 für volle 24 Stunden (12tel Regelung).
    Heißt das Kalendertagsregelung oder 24 Stunden Regelung? oder ist da gar keine „Regelung“ geregelt und ist das offen?

    Wie seht ihr das?
    Danke
    lg
    Dani

    #74365
    the brain
    Mitglied

    Hallo Daniela,

    wie Du schon annimmst, ist in diesem Fall keine Regelung definiert. Am Besten ihr regelt das in der BV.
    Ansonsten würde ich die 24 Stunden Regelung anwenden. Die ist zwar schlechter für die Reisenden, aber bei einer evtl. Prüfung hat der Prüfer keine handhabe.

    lg
    hubert k.

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