Auslandsdienstreise

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  • #64106
    Margarete
    Teilnehmer

    Brauch dringend Hilfe!!

    Bei einer Auslandsreise kommen arbeitsrechtlich € 2,07 für Ausland und € 15,24 für Inland zu tragen = gesamt € 17,31
    Kann man bei der steuerlichen Berechnung € 5,17 fürs Ausland und € 4,40 fürs Inland geben, das sind gesamt € 9,57

    Das Beispiel passiert auf einer Gesamtreisedauer von 14 Std. wovon 10 Std. für das Ausland abzüglich 2 Essen ( 30 % je Essen) und 4 Std. auf das Inland zutreffen. Laut KV gilt die 24 Std. Regelung und im In- wie im Ausland gilt die Drittelregelung.

    Ersuche um Auskunft ob jetzt nur mehr die € 2,07 für den Auslandsanteil arbeits- sowie lohnsteuerrechtlich gelten.

    DANKE

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