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14. Juli 2010 um 14:22 Uhr
#71789
Teilnehmer
Hallo Mathias,
vielen Dank für deine Antwort!
Hatte einen „Ziffernsturz“ und habe die RZ 226 statt 266 nachgelesen und wurde daraus – eh klar – nicht schlau!!!
Gibt es eine Regelung dafür, ab wann ein regelmäßiges Tätigwerden beim Kunden zu einer „Arbeitsstätte“ wird? Es handelt sich hier um keine eigene Arbeitsstätte/Filiale/Niederlassung des Dienstgebers, sondern lediglich um die Kundenbetreuung vor Ort…
LG, Kathrin