Re:Re: steuerfreie KM-Gelder bei Kundenbetreuung

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#71789
Kathrin
Teilnehmer

Hallo Mathias,

vielen Dank für deine Antwort!

Hatte einen „Ziffernsturz“ und habe die RZ 226 statt 266 nachgelesen und wurde daraus – eh klar – nicht schlau!!!

Gibt es eine Regelung dafür, ab wann ein regelmäßiges Tätigwerden beim Kunden zu einer „Arbeitsstätte“ wird? Es handelt sich hier um keine eigene Arbeitsstätte/Filiale/Niederlassung des Dienstgebers, sondern lediglich um die Kundenbetreuung vor Ort…

LG, Kathrin