Re:Re: Diätenausgleich für Berufskraftfahrer

Startseite Foren Dienstreise Diätenausgleich für Berufskraftfahrer Re:Re: Diätenausgleich für Berufskraftfahrer

#71134
Roland
Teilnehmer

Hallo Helmut!

Du brauchst jetzt keinen von beiden (StB oder LV).
Das geht jetzt auch übers Forum.
Warum diese unterschiedlichen Diäten steuerfrei auftauchen, kann ich dir leider auch nicht sagen (ist vielleicht eine „Spezialität“ des Programms).
Leider muss ich dir sagen, dass die Geltendmachung der „Differenz“-Reisekosten in der AN-Veranlagung beschränkt ist durch die sogenannte „Legaldefintion“.
Diese besagt (leider), dass du bei gleichbleibenden Routen nur für die ersten 5 Tage solche Differenz-Reisekosten geltend machen kannst – somit ist in deinem Fall (höchstwahrscheinlich) leider Essig mit Steuererparnis.

Und kurz noch zur Erklärung, warum die Firma nicht die gesamten EUR 26,40 steuerfrei auszahlen kann:
Es ist lediglich möglich, im Rahmen dieser „Legaldefintion“ (also meist für die ersten 5 Tage, oder 15 Tage, eventuell könnten es 6 Monate sein) den KV-Satz steuerschonend auf 26,40 anzuheben.
Danach ist das leider nicht mehr möglich, das steht (wenn du es genau wissen willst) im § 3 Abs. 1 Z16b EStG.

LG