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8. April 2008 um 7:47 Uhr
#69148
brigitte
Teilnehmer
Hallo IT-Technicker,
ich glaube, du hast meine Frage falsch interpretiert. Die 6/12 bei eine Abrechnung nach der 24 Stunden-Regelung sind mir klar – aber ich muss die Diäten nach der Kalendertagsregelung abrechnen (d.h. ab Mitternacht beginnt ein neuer Anspruch auf die € 26,40).
LG
Brigitte