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8. November 2007 um 9:35 Uhr
#68713
Teilnehmer
Hallo Marianne!
Falls im Dienstvertrag die Adresse des Home-Office als Dienstort angegeben ist, sehe ich Dienstfahrten.Die KM Gelder sind in diesem Fall frei.
Nur da es keinen Kollektivvertrag gibt, ist die Legaldefinition für die Diäten anzuwenden. (Vielleicht ab 2008 einzelvertraglicher Anspruch…?)