Antwort auf: Reisekosten freie DN

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rkraft
Teilnehmer

Liebe Brigitte,

die von der NÖ GKK dargestellte Gesetzesänderung gilt selbstverständlich für das gesamte Bundesgebiet, also auch für den Wirkungsbereich der OÖ GKK. Die einzelnen Gebietskrankenkassen sind beim Erstellen der SV-News nicht immer gleich schnell, sodass einmal die eine, einmal eine andere Kasse die Nase vorne hat.

Die Gesetzesänderung über die rückwirkende SV-Freiheit von Reisekostenersätzen bei freien Dienstnehmern (enthalten im Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006) wurde, nach über sechsmonatigem Hin und Her (!!!) am 12. 7. 2006 neuerlich vom Nationalratsplenum beschlossen (Beharrungsbeschluss nach Einspruch des Bundesrates).

Nun ist der Weg für die endgültige Gesetzwerdung frei.
Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich bereits in den kommenden Tagen im Bundesgesetzblatt verlautbart und ist dann definitiv. Die VwGH-Entscheidung über die SV-Pflicht von Reisekostenersätzen bei freien Dienstnehmern wird damit quasi rückwirkend vom Tisch gewischt.

Sobald das entsprechende Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, werden Sie auf http://www.pv-info.at im Newsbereich einen Hinweis dazu finden.

Schöne Grüße,
Rainer Kraft