Antwort auf: Essensrechnungen auf Dienstreisen

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#67135
svnu
Mitglied

Man muss unterscheiden zwischen von anderen bezahlten Essen und selber getragenen Kosten- bringt man die Rechnung, zahlts die Firma – oder man wird vom Kunden eingeladen- dann ist das Taggeld (steuerlich!) zu kürzen (nach KV ist das in jedem KV unterschiedlich, da gibts Drittelkürzungen,…usw)-jedenfalls ist das NICHT der Fall, wenn der DN die Kosten für die Verpflegung selbst übernimmt und nichts sonst verrechnet.
Dann wird ihm eben pauschal der Satz für …12tel abgegolten.
Im Übrigen auch nicht ganz richtig, dass um die Hälfte gekürzt wird!Ist der DN nicht den ganzen Tag unterwegs, zB nur 8 Stunden, bleibt nicht viel vom steuerfreien Taggeld-es werden trotzdem 13,20 abgezogen.Und das ist in so einem Fall nicht die Hälfte!
LG!!!