Antwort auf: Steuerfreiheit – Urlaubsablöse

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Lisa
Teilnehmer

Hallo Lydia,

laut Lohnsteuerrichtlinien sind sonstige Bezüge, die während einer begünstigten Auslandstätigkeit ausbezahlt werden, zwar grundsätzlich steuerfrei zu behandeln. Es darf sich allerdings um keine willkürliche Verschiebung der Auszahlung handeln.
Ich fürchte, dass seitens der Finanz die Auszahlung von offenem Urlaub in Form einer Urlaubsablöse während der Auslandsphase als willkürliche Verschiebung angesehen würde. Denn es wird dann im Rahmen einer GPLA vom Prüfer sicher die Frage aufgeworfen werden, wieso man die Urlaubsablöse justament während der Auslandsphase auszahlt. Umso mehr wird diese Frage gestellt werden, weil es sich bei der Urlaubsablöse um eine arbeitsrechtlich eigentlich verbotene Zahlung handelt.

Schöne Grüße,
Lisa