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Darf durch Sachbezüge der Netto­betrag des kollektiv­vertraglichen Bruttomindest­entgelts unterschritten werden?

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Der OGH hat sich bereits mit der Frage beschäftigt, ob Sachbezüge auf das kollektiv­vertragliche Mindest­entgelt anzurechnen sind. Im August 2015 wurde dazu vom OGH die Auffassung vertreten, dass die Anrechnung des Sachbezugs auf das kollektiv­vertragliche Mindest­entgelt unzulässig ist ( OGH 27. 8. 2015, 9 ObA 92/15t; dazu Rauch, Können Sachbezüge auf das kollektiv­vertragliche Mindest­entgelt angerechnet werden? PV-Info 11/2015, Seite 24 ff). Davon ist die Frage zu unterscheiden, ob durch einen Sachbezug neben dem kollektiv­vertraglichen Bruttomindest­entgelt der Netto­betrag, der sich aus dem kollektiv­vertraglichen Bruttomindest­entgelt ergibt, unterschritten werden darf.

 

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