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Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat haben am 7. 2. 2019 eine vorläufige Einigung über den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Richtlinie erzielt, die insbesondere für Arbeitnehmer in atypischen Beschäftigungsverhältnissen für transparentere und verlässlichere Arbeitsbedingungen sorgen soll.
Im Rahmen ihrer Anstrengungen zur Stärkung der sozialen Dimension Europas und als Bestandteil der aktiven Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte hat die Kommission im Dezember 2017 diese Initiative für transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen vorgeschlagen. Sie zielt darauf ab, die bestehenden Verpflichtungen zur Unterrichtung aller Arbeitnehmer über ihre Arbeitsbedingungen zu erweitern und zu modernisieren. Auch werden mit der vorgeschlagenen Richtlinie neue Mindeststandards eingeführt, die gewährleisten sollen, dass alle Arbeitnehmer, auch solche mit atypischen Arbeitsverträgen, mehr Planungssicherheit und Klarheit hinsichtlich ihrer Arbeitsbedingungen erhalten.
Nächste Schritte
Diese vorläufige Einigung muss nun sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat förmlich angenommen werden.
Zur Pressemitteilung der Europäischen Kommission.