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Schlüssige Anordnung zur Verwendung des Privat-PKW

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Nach dem Kollektiv­vertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüb­erlassung (KVAÜ) hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Kilometergeld, wenn der Arbeitgeber die Verwendung des Privat-PKW des Arbeitnehmers anordnet. Eine derartige Anordnung kann auch schlüssig getroffen werden. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

Der ganze Artikel (PV-Info 8/2018, 21) als PDF und bei Lindeonline.

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