Bemessungsgrundlage für den Sachbezug von Vorführ-Kfz
Im aufhebenden Erkenntnis sprach das Höchstgericht aus, der VfGH habe im Beschluss vom 12. 10. 2017, V 46/2016, darauf hingewiesen, dass die Anwendung des § 4 Abs 1 Sachbezugswerteverordnung auf Vorführ-Kfz dem Verordnungsgeber nicht zusinnbar sei, weil in diesem Fall die tatsächlichen Anschaffungskosten anzusetzen wären.